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Währungsreform

Was ist eine Währungsreform?

Aufgrund der großflächigen internationalen Gefahren von Staatsbankrotten infolge eines Kollapses der jeweiligen Papiergeldwährungen („Geld aus dem Nichts“) erhöht sich zunehmend die Wahrscheinlichkeit einer Währungsreform. Der Begriff klingt dem heutigen Zeitgenossen womöglich harmlos in den Ohren; in Wirklichkeit handelt es sich bei Währungsreformen jedoch um einschneidende Maßnahmen, mit denen sich bankrotte Staaten auf Kosten ihrer Bürger zu refinanzieren suchen.

Die hierzu geschaffenen gesetzlichen Bevollmächtigungen erlauben Quasi-Enteignungen in geradezu willkürlicher Ausprägung.

Historische Prototypen

Historische Prototypen von Währungsreformen sind

Umrechnungskurse

Nachfolgend typische bzw. in Zukunft wieder wahrscheinliche Umrechnungsschlüssel bei der Umstellung der alten Währung auf die neue Währung, z.B. Reichsmark → Deutsche Mark, oder Euro → Neue Deutsche Mark (NDM):

  • Löhne, Gehälter und Mieten werden 1:1, Sparguthaben 10:1 umgewertet.
  • Alternative: sogenannter „Haircut“: Konten werden bis zu einem Grundbetrag, z.B. 5.000 EUR, 1:1 umgetauscht; der Rest verfällt.
  • Schulden werden zu einem geringeren Kurs umgerechnet. Das bedeutet, daß Schuldner nicht oder kaum von der Entwertung der alten Währung — und somit ihrer Schulden — profitieren.
  • Es ist auch möglich, daß Sparguthaben auf den Konten „eingefroren“ werden und die Einlösung für einen späteren Zeitpunkt versprochen wird, um Aufstände und Unruhen zu verhindern. Da das Geld aber de facto nicht mehr vorhanden und somit verloren ist, geschieht dann später keine Auszahlung mehr.

Der sogenannte "Lastenausgleich"

1948 wurde in Deutschland mit dem sogenannten „Lastenausgleich“ u.a. folgende Maßnahmen zwangsweise durchgeführt (→ Lastenausgleichsgesetz):

  • Eigentümer von Immobilien müssen z.B. 50% des Wohnungswertes in der neuen Währung entrichten, haben also quasi für das bereits in vollem Besitz befindliche Eigentum nochmals eine erneute Hypothek abzuzahlen. Wer dazu nicht imstande ist, muß seine Immobilie zwangsversteigern lassen. Deren Wert ist dann natürlich infolge der durch die Krise ohnehin zusammengebrochenen Immobilienpreise auf einen Bagatellbetrag gesunken.

Währungsreformen kommen immer schnell und überraschend

Wäre das anders, könnte die Bevölkerung ihre Vermögen durch rechtzeitige Umschichtung vor dem beabsichtigten Enteignungs- und Umverteilungseffekt in Sicherheit bringen. Was jedenfalls nicht vorher stattfinden wird, ist eine öffentliche Diskussion mit breiter Beteiligung (aus genanntem Grunde). Man kann davon ausgehen, daß Währungsreformen unter strengster Geheimhaltung vorbereitet werden.

Geht man von der stark gestiegenen Wahrscheinlichkeit eines Staatsbankrotts aus, und berücksichtigt man dann auch noch die finanziellen Abhängigkeiten, wechselseitigen Verschuldungen und auseinanderdriftenden Wirtschaftsinteressen einzelner Staaten (z.B. in der Euro-Zone), so liegt es nahe, eine Währungsreform zumindest als „Trockenübung“ vorzubereiten, damit man sie im Ernstfall aus der Schublade ziehen kann.

Vorbereitende Maßnahmen der Regierung

Die Regierung läßt zumeist, wie auch jetzt bereits wieder, nach und nach bestimmte scheinbar harmlose und von der Bevölkerung ohne weiteren Protest hingenommene, da nur bestimmte Personen treffende Maßnahmen „einfließen“, die dann beim tatsächlichen Eintritt der Währungsreform zum sofortigen und endgültigen Zusperren aller etwaiger „Schlupflöcher“ benutzt werden können:

    • Begrenzung der bei Banken abzuhebenden Bargeld-Summen
    • Erschwerung der Abhebung durch Voranmeldung, nach und nach vergrößerte Anmeldefristen, Nötigung zur Angabe von Gründen für die Geldverwendung bei Geldabhebung
    • Bargeld wird als verpönt und unerwünscht gebrandmarkt und nach und nach aus dem Finanzverkehr verbannt
  • Devisenbeschränkungen (→ Devisenverkehrsbeschränkung (Wikipedia)
    • Es wird gerne das Argument vorgetäuscht, man müsse Schlupflöcher für Steuerhinterziehung verstopfen
    • Höchstgrenze bei Kapital-Ausfuhr (oder analogen Werten derselben Höhe), z.Zt.: 10.000 EUR.
  • Zwang zur beleghaften Kontierung, etwa auch bei mündelsicheren Vermögensanlagen
  • Staatliche Kontenüberwachung (Einschränkung bisheriger Grundrechte wie Bankgeheimnis)

Kurz: Es wird angestrebt, jeglichen Geld- und Wertverkehr einer lückenlosen staatlichen Überwachung zu unterwerfen. Ferner wird angestrebt, die Vermögenswerte immer weniger in persönlichem Eigenbesitz zu belassen, sondern möglichst nur noch innerhalb des Bankwesens, wo sie quasi nur noch fiktiv existieren und der ehemals vollumfänglich darüber verfügende Inhaber zum Bittsteller degradiert werden kann.

Des weiteren als Vorbereitung auf den „Lastenausgleich“: Wie bereits zweimal in Deutschland geschehen, nämlich 1923 und 1948: Zwangshypothek auf Immobilien.
Vorbereitung:


Gerd-Lothar Reschke 11.06.2010 17:44
Gerd-Lothar Reschke 20.06.2010 19:17


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